Die Große Koalition hat sich eine bessere Integration versprochen und Zwangsehen verhindern wollen: Seit einem Jahr müssen bestimmte Ausländer etwas Deutsch können, bevor sie zu ihrem Ehepartner in die Bundesrepublik ziehen. Sicher ist nur, dass vorerst weniger kommen.
Von Michael Trauthig
Die Anforderungen, die seit August
vergangenen Jahres für die Familienzusammenführung gestellt werden,
scheinen nicht besonders hoch. "Einfache Deutschkenntnisse" müssen
Ehepartner aus visumpflichtigen Ländern nachweisen, bevor sie ihrer
Liebe folgen. Konkret heißt das, rund 650 Wörter beim Lesen oder Hören
zu verstehen, rund die Hälfte davon beim Sprechen oder Schreiben zu
verwenden und alles zusammen in einem Test nachweisen zu können. Das
hört sich nach einer lösbaren Aufgabe an, stellt aber manche Betroffene
vor große Probleme, etwa wenn das für die Tests zuständige
Goethe-Institut nicht um die nächste Ecke liegt.
Beim Verband
binationaler Familien weiß man von solchen Fällen. Da gibt es die
Verlobte eines Deutschen in der chinesischen Provinz. Sie wohnt drei
Flugstunden vom nächsten Goethe-Institut in Peking entfernt und muss
für den Sprachkurs in die chinesische Hauptstadt ziehen, wo sie höhere
Lebenshaltungskosten, aber keine Freunde hat.
Oder da ist die
syrische Frau eines Deutschen, die als Schwangere 1000 Kilometer bis
nach Damaskus oder 800 Kilometer bis nach Aleppo pilgern soll.
Finanzielle und logistische Probleme liegen da auf der Hand. Deshalb
mahnt der Verband für solche Betroffenen zumindest Härtefallregeln an.
Auch Lernsoftware sei oft - wegen mangelnder Stromversorgung etwa in
Kenia - keine Alternative. "Man darf nicht so tun, als ob es in jeden
Winkel der Welt einen Internetzugang gäbe", sagt Hiltrud Stöcker-Zafari
von der Bundesgeschäftsstelle. Zahlreiche Paare würden über Monate
getrennt. Manchmal zerbreche die Liebe. Außerdem beklagt sie, dass
häufig Analphabeten auf der Strecke blieben, weil es für sie keine
Kurse gebe. "Diese Regelung ist familienfeindlich", betont
Stöcker-Zafari.
Eine neue Erhebung untermauert den Vorwurf des
Verbands. So ist die Zahl ausländischer Ehegatten gesunken, die ihrem
Partner in die Bundesrepublik folgen. Dies zeigt die Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. Danach kamen aus den
15 wichtigsten Herkunftsländern wie der Türkei, Russland oder Thailand
im zweiten Quartal dieses Jahres 23 Prozent weniger Ehegatten ins Land
als im Vorjahresquartal. Statt 7245 waren es noch 5567. Allerdings hat
sich der Rückgang, gemessen an den beiden Quartalen zuvor,
abgeschwächt. Dies legt den Schluss nahe, dass viele Liebende in der
Zwischenzeit gepaukt und die Sprachhürde trotz aller Schwierigkeiten
überwunden haben. Bei den türkischen Staatsbürgern ist das Minus zum
Beispiel jetzt nur noch so hoch wie im Durchschnitt. "Dort wurde das
Kursangebot ausgebaut", sagt Stöcker-Zafari. Die Linkspartei sieht
gleichwohl den Beleg erbracht, dass manche Menschen dauerhaft nicht die
verlangten Fähigkeiten in ihren Heimatländern erwerben könnten. Die
Vorschrift "stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf
besonderen Schutz von Ehe und Familie dar", sagt die
migrationspolitische Sprecherin Sevim Dagdelen und beklagt "dramatische
Einzelschicksale".
Die Koalition gibt sich aber gelassen. Der
innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz,
erneuerte mit Blick auf die Zahlen seine Ankündigung, das Gesetz werde
bald auf unerwünschte Nebenwirkungen hin überprüft. Dagdelen ist
dennoch skeptisch: Die Ankündigung werde zu keinem Ergebnis führen.
Stöcker-Zafari gibt sich etwas optimistischer. Wiefelspütz nähre die
Hoffnung auf Härtefallregeln. Gleichzeitig setzt die Expertin auf die
Justiz. Ob die Vorschrift Bestand habe, werde letztlich durch das
Verfassungsgericht entschieden, sagt sie.