Eine Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern im
Visumverfahren ist nach Art. 43 des EU-Visakodex vorgesehen. Privaten
Unternehmen können damit Aufgaben übertragen werden, wie z.B. die
Informationsübermittlung an Antragstellerinnen und Antragsteller über
das Visumverfahren und einzureichende Unterlagen. An dem "outsourcing"
von Teilbereichen des Visumverfahrens, gibt es grundsätzliche Kritik,
deshalb befragt die Linksfraktion die Bundesregierung zu diesem Thema.