„Nicht die Linksfraktion gibt das Urteil verzerrt wieder, wie das
Bundesinnenministerium meint. Wir haben nur den Parlamentarischen
Staatssekretär beim Wort genommen (Plenarprotokoll 16/210, S. 22709).
Schließlich gibt sie aber selber zu, dass sie nach wie vor das für alle
EU-Staaten verbindliche Urteil über den Einzelfall hinaus auf
Auswirkungen auf andere Bereiche prüft. Allerdings kennt die
Bundesregierung vermutlich bereits die Antwort und will die
Konsequenzen nur nicht in geltendes Recht umzusetzen. Anders ist es
kaum zu erklären, warum das Bundesinnenministerium dafür mehr als einen
Monat benötigt.
Auf der Webseite "Ausländerrecht für die Polizei" der
Ausländerrechtsexperten und Polizeihauptkommissare Volker Westphal und
Edgar Stoppa ist seit langem nachlesbar, was die Konsequenzen des
Urteils sind. Im Intranet der Bundespolizei wurde die Webseite gerade
deswegen zeitweilig gesperrt. Nachdem die Webseite mit unverändertem
Inhalt aber wieder freigeschaltet wurde, wäre es dem Ministerium
möglich, sich diese Argumentation noch einmal anzueignen. Die Fachwelt
ist sich weitgehend einig: Die allgemeine Visumspflicht für türkische
Staatsangehörige ist in Bezug auf kurzfristige Aufenthalte weitgehend
gefallen!"