Zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm, worin die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn als sittenwidrig angesehen wird, erklärt die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagelen mit Bürgerbüro in Hamm, „Die Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen darf nicht der Willkür von Unternehmen und den Gesetzen der Märkte überlassen werden.
