Kooperation der Türkei mit syrischen Gruppierungen im Rahmen der Militäroperation im Norden Syriens

Mit welchen bewaffneten Gruppierungen, zum Beispiel der Freien Syrischen Armee bzw. der syrischen nationalen Armee oder sonstigen sogenannten syrischen Oppositionsgruppen, kooperiert die Türkei nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Militäroperation im Norden Syriens (bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische Orientierung nennen) (Plenarprotokoll 19/10, Antwort zu Frage 20)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröfentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als VS-Vertraulich eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.

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