Vereinbarkeit des geplanten Integrationsgesetzes mit dem bereits bestehenden Aufenthaltsgesetz

Wie ist die Darstellung der Bundesregierung zum geplanten Integrationsgesetz, wonach es zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Bundesgesetz zur Integration gebe und es auch ein Fortschritt sei, dass der Bund dies als seine Aufgabe ansehe (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) bzw. dass dies ein historischer Schritt sei (Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel; beide nach Agenturmeldungen vom 14. April 2016), damit vereinbar, dass bereits zum 1. Januar 2005 das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Kraft getreten ist und dieses in Kapitel 3 die „Förderung der Integration“ als Aufgabe des Bundes enthielt (allgemein, aber auch konkret durch Integrationskurse und die Entwicklung eines Integrationsprogramms), und warum wurde die Kritik der für das Thema Integration zuständigen Beauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, verschärfte Integrationspflichten seien „integrationsfeindlich und unüberlegt“ und es sei „reine Stimmungsmache“ des Bundesministers des Innern, anerkannte Flüchtlinge als integrationsunwillig darzustellen (Handelsblatt online vom 13. April 2016), bei der Erstellung der Eckpunkte zum Integrationsgesetz nicht berücksichtigt (bitte ausführen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. Mai 2016

Mit dem geplanten Integrationsgesetz reagiert die Bundesregierung auf die besonderen Herausforderungen, die durch das Eintreffen einer gro- ßen Zahl von Flüchtlingen im vergangenen Jahr entstanden sind. Es soll neue und verbliebene Handlungsbedarfe umsetzen, indem es zielgerichtet Rechte und Pflichten definiert und die derzeitige Situation auch als Chance für Verbesserungen bei der Integration begreift. Insofern ergänzt es bestehende Gesetze und ermöglicht das weitere Zusammenwirken von Maßnahmen, die den Spracherwerb sowie die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft befördern. Zum ersten Mal wird ein Bundesgesetz vorgelegt, dessen zentraler Fokus die Integration bildet.

Der Referentenentwurf des Integrationsgesetzes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll Ende Mai 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet werden; insofern sind endgültige Aussagen zu den Inhalten des Entwurfs noch nicht möglich. Im Zuge der Ressortabstimmung ist auch die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration eingebunden. Nach dem Grundsatz Fördern und Fordern ist Ziel des Gesetzes ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Verpflichtung, angebotene Integrationsmöglichkeiten wahrzunehmen, und damit verbundenen Konsequenzen, wenn dies ohne einen wichtigen Grund nicht geschieht.

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