Ablehnung von Bewerbern bei Verdacht auf Unterschreitung des Mindestalters durch die EU-Trainingsmission für Somalia (EUTM) und die Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM)
Inwieweit wurden durch die EU-Trainingsmission für Somalia (EUTM), die Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) oder andere Akteure auf Grundlage welcher Kriterien „eine Reihe von Bewerbern (für die Ausbildung im Rahmen der EUAusbildungsmission in Uganda) abgelehnt, bei denen der Verdacht bestand, den Anforderungen an das Mindestalter nicht zu entsprechen" (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/2372; bitte entsprechend den Akteuren jeweils Ort, Datum und Zeit der abgewiesenen Bewerber angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 5. August 2010
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2615 vom 21. Juli 2010 wird verwiesen. Dort ist ausgeführt, dass die Verantwortung für die Anwerbung und Auswahl der Rekruten der somalischen Übergangsregierung (TGF) obliegt. Die Überprüfung (Vetting) der ausgewählten Rekruten erfolgt hierbei durch Vertreter der TGF, der Vereinigten Staaten von Amerika (vertreten durch deren Somalia-Büro in Nairobi) und der AMISOM anhand von Kriterien wie Clanzugehörigkeit und Ausgewogenheit bei der Zusammensetzung des Kontingents, körperlicher Tauglichkeit und Gesundheitszustand, Alter, Stand der Bildung sowie Erkenntnissen über eine eventuelle kriminelle Vergangenheit.
Die Überprüfung fand in der Republik Somalia und hier überwiegend in Mogadischu statt. Sie erstreckte sich für den derzeitigen ersten Ausbildungsabschnitt auf den Zeitraum Mai bis Anfang Juni 2010. Im Laufe dieses Prozesses wurden insgesamt 16 Bewerber abgelehnt.