Abnahme von FFP2-Masken im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch das Bundesgesundheitsministerium

Warum hat das BMG im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens Ende März 2020 Unternehmen die Abnahme von FFP2-Masken zu einem festgelegten Preis in Höhe von 4,50 Euro pro Stück garantiert, obwohl der damals übliche Marktpreis für diese medizinische Schutzausrüstung bei 1,68 Euro lag und damit, Presseberichten zufolge, der freie Wettbewerb ausgehebelt und die Beschaffung für Kliniken und Pflegeheime zusätzlich erschwert wurde (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/coronavirus-schutzmasken-jens-spahn-1.4913975), und wie viele Unternehmen haben den Zuschlag bekommen (bitte unter Nennung des Gesamtvolumens)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Ein solcher „damals üblicher Marktpreis“ im Sinne eines Referenzpreises von 1,68 Euro ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Die Preise, Qualitäts- und Lieferbedingungen des Open-House-Verfahrens wurden so gewählt, dass es im Wettbewerb um weltweit verfügbare Persönliche Schutzausstattung und die zum damaligen Zeitpunkt weitgehend ausgeschöpften Logistikkapazitäten zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt werden konnte.

In dem Verfahren wurden insgesamt 738 Zuschläge mit einem Volumen von

– 1 025 611 199 FFP2-Masken,

– 1 024 211 810 OP-Masken und

– 53 901 000 Schutzkitteln erteilt (zahlbar jeweils erst nach Lieferung und Qualitätsprüfung).

Mit Blick auf die oben beschriebenen Engpässe konnten insgesamt Lieferungen von

– 149,6 Millionen FFP2-Masken,

– 39,7 Millionen OP-Masken und

– 25 000 Schutzkitteln realisiert werden.

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