Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit der Türkei und weitere Kooperation bei der Flüchtlingsabwehr
Sowohl die EU als auch die Bundesrepublik verhandeln mit der Türkei über ein Abkommen, mit dem die "Rücknahme" eigener und fremder Staatsangehöriger, die ohne gültigen Aufenthaltstitel ins Staatsgebiet des anderen Vertragspartners einreisen oder sich dort aufhalten, geregelt werden soll. Davon betroffen wären zum Beispiel Flüchtlinge aus dem Irak. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen von Kanzlerin Merkel, die jüngst forderte den Transit von Flüchtlingen über die Türkei einzudämmen.