Abschlussbericht der Fact Finding Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zur Aufklärung des mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatzes in Syrien im April 2018
Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse, dass im Abschlussbericht der Fact Finding Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zur Aufklärung des mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatzes am 7. April 2018 wichtige Informationen – solche zu chemischen Analysen, toxikologischen Gutachten, ballistischen Studien und Zeugenaussagen – unerwähnt geblieben sind und mehrere beteiligte Inspektionen bei der Erstellung des Abschlussberichts nicht einbezogen oder konsultiert wurden (www.ippnw.de/startseite/artikel/de/opcw-inspektoren-widersprechen-offiz.html, www.couragefoundt.org/2019/10/analytical-points-opcwpanel/), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung, die einen ständigen Sitz im Exekutivrat der OPCW und bisher einen freiwilligen Beitrag in Höhe von einer Million Euro für die Syrien-Missionen der OPCW geleistet hat, dafür ein, dass auf der Conference off the Stat e Parties (CSP) der OPCW vom 25. Bis 28. November in Den Haag Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, damit alle an der o. g. OPCW-Untersuchung beteiligten Inspektoren frei und ohne Furcht vor Sanktionen ihre Ergebnisse präsentieren können, um so dafür zu sorgen, dass die OPCW fortan entsprechend ihrer Statuten arbeiten kann (www.ippnw.de/startseite/artikel/de/opcw-inspektoren-widersprechen-offiz.html)?
Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 8. November 2019
Die Bundesregierung hat vollstes Vertrauen in die technische Expertise, Professionalität, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der OVCW. Die Fact Finding Mission zur Verifikation des mutmaßlichen Chemiewaffenangriffs am 7. April 2018 in Syrien wurde auf Grundlage der im Abschlussbericht des Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März 2019 (siehe www.opcw.org/fact-finding-mission) genannten Entscheidungen durch die Vertragsstaaten mandatiert und eingesetzt. Dieser Abschlussbericht zu den Vorfällen in Duma wurde unter strikter Einhaltung der von den Vertragsstaaten vorgegebenen Verfahrensregeln erstellt. Die Bundesregierung sieht weder prozedural noch inhaltlich einen Grund, an den Ergebnissen des Berichts zu zweifeln.
Der Einsatz chemischer Waffen ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht. Es liegt in der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, das Chemiewaffen-Übereinkommen als eine der zentralen Säulen der globalen Nichtverbreitungsarchitektur und damit einer regelbasierten, multilateralen Ordnung zu schützen. Hierbei kommt der OVCW eine wichtige und unterstützenswerte Rolle zu.