Abzocke in Ausländerbehörden beenden!

„Die hohen Gebühren für die neuen elektronischen Aufenthaltstitel sind europarechtswidrig und dürfen so nicht länger erhoben werden, jedenfalls soweit es türkische Staatsangehörige betrifft. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht in Aachen bestätigt. Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen diese unrechtmäßige Praxis sofort einstellen! Den Betroffenen empfehle ich, Widerspruch einzulegen und für ihre Rechte zu kämpfen", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, angesichts des Urteils des VG Aachen 8 K 1159/10 nach mündlicher Verhandlung am 14. März 2012. Dagdelen weiter:

„Es ist pure Heuchelei, wenn die Bundesregierung von Migrantinnen und Migranten ständig die Beachtung der Rechtsordnung einfordert, selbst aber europäisches Recht aus politischem Kalkül bewusst missachtet. Seit mehr als zwei Jahren ignoriert die Bundesregierung selbst auf hartnäckige Nachfragen meinerseits, dass die Gebühren für Aufenthaltstitel bei türkischen Staatsangehörigen gegen das EU-Türkei-Assoziationsrecht verstoßen. Die Bundesregierung und die Bundesländer nutzen offenkundig die schwierige und komplizierte Rechtslage aus. Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht oder haben verständlicherweise Skrupel, rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Doch das sollten die Betroffenen meines Erachtens jetzt tun und gegen die unrechtmäßigen und überhöhten Gebühren Widerspruch einlegen. Ist eine Kostenentscheidung nur mündlich erfolgt, ist dies binnen Jahresfrist sogar rückwirkend möglich.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat im März 2012 entschieden, dass statt der rechtlich vorgesehenen 135 Euro für eine Daueraufenthaltserlaubnis nur gut 30 Euro zu zahlen waren. Das Gericht stellte sogar die Frage, ob angesichts der Verstöße gegen Europarecht überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung gegeben sei. Grund ist das so genannte Verschlechterungsverbot des Assoziationsrechts, das arbeits- und aufenthaltsrechtliche Verschärfungen gegenüber türkischen Staatsangehörigen untersagt.

Die Bundesregierung und die Bundesländer sind aufgefordert, ihre rechtswidrige Praxis sofort einzustellen und die Abzocke türkischer Staatsangehöriger zu beenden."