Konsequenzen aus dem Heckler-&-Koch-Fall

Befürwortet die Bundesregierung infolge der durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Verurteilungen und Erlöseinziehung im Heckler-&-Koch-Fall – wobei zwei Mitarbeiter von Heckler & Koch nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wegen „bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung“ zu Bewährungsstrafen nun rechtskräftig verurteilt sind, aber die von der Staatsanwaltschaft geforderte zusätzliche Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) vom BGH abgelehnt wurde, weil im KrWaffKontrG das Erschleichen von Genehmigungen nicht strafbar sei (dpa vom 30. März 2021) – eine dahingehende Änderung im KrWaffKontrG, dass das Erschleichen von Genehmigungen nach diesem Gesetz analog zum AWG strafbar ist, und kann die Bundesregierung inzwischen einen Zeitpunkt nennen, wann die nach der zweijährigen Pilotphase im Mai 2019 begonnene Evaluierung des Instruments der Post-Shipment-Kontrollen beendet sein wird (Plenarprotokoll 19/172, Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 44)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen und wird diese nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung eingehend prüfen. Die Prüfung erfolgt dabei stets umfassend und bezieht etwaige, weitere aus dem Urteil zu ziehende Konsequenzen ein.

Bezüglich des zweiten Teils der Frage strebt die Bundesregierung den baldigen Abschluss der Evaluierung an – siehe hierzu auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 19/26644.


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