Anerkennung der honduranischen Regierung durch die Rückkehr bzw. Entsendung von Botschaftern
Inwieweit kehren Botschafter von EU-Mitgliedstaaten nach Honduras zurück, und inwieweit ist mit der geplanten Entsendung eines Botschafters nach Honduras durch die Bundesregierung noch im Februar 2010 eine Anerkennung des unter der Putschregierung eingesetzten Präsidenten und der Putschregierung selbst und damit eines Regimes verbunden, unter dem seit Juni letzten Jahres laut der interamerikanischen
Menschenrechtskommission 4 200 Menschenrechtsverletzungen begangen
wurden?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 24. Februar 2010
In Honduras sind vier EU-Mitgliedstaaten mit Botschaften vertreten.
Die Botschafter Spaniens und Frankreichs wurden von ihren Regierungen
bereits unmittelbar nach Amtsantritt des neuen Staatspräsidenten
Porfirio Lobo Sosa wieder nach Honduras entsandt; die Einreise
des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland erfolgte am
23. Februar 2010, die Einreise des italienischen Botschafters ist vorgesehen.
Der seit 27. Januar 2010 im Amt befindliche honduranische Staatspräsident
Porfirio Lobo Sosa ist aus Wahlen hervorgegangen, die
unter besonderen Umständen stattfanden, jedoch die Wahlentscheidungen
von mehr als der Hälfte der honduranischen Wähler zum
Ausdruck brachten. Die Bundesregierung hat mit der von Juni 2009
bis Ende Januar 2010 agierenden De-facto-Regierung nicht zusammengearbeitet.