Angriff der saudischen Luftwaffe auf ein Flüchtlingslager im Jemen

Inwieweit gilt das "Verständnis für das saudische Vorgehen" des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier (www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/03/2015-03-27-steinmeier-bild.html) bezüglich der Bombardierungen des Jemens durch eine "Koalition der Willigen" unter der Führung der "anachronistischen Diktatur" Saudi-Arabiens (www.welt.de/politik/ausland/article136678216/Der-Westen-verliert-seinen-Stabilitaetsanker.html) auch für den Angriff der saudischen Luftwaffe auf ein Flüchtlingslager in Jemen, bei dem bis zu 40 Zivilisten getötet und 200 verletzt wurden (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-tote-bei-luftangriff-auf-fluechtlingslager-mazraq-a-1026370.html), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Verantwortlichen für dieses Massaker an der Zivilbevölkerung – allen voran der absolutistische Herrscher Saudi-Arabiens König Salman ibn Abd al-Aziz –, der auch den Oberbefehl für die saudischen Streitkräfte hat (www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Koenig-Salman-er-saet-Terror-und-erntet-Krieg-article14813536.html) für diese Tat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten muss?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein vom 9. April 2015

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat im Zusammenhang mit den zitierten Presseäußerungen ausdrücklich auf die Vorgeschichte der Militäraktion in Jemen hingewiesen. Die Rebellengruppe der Huthis hat den unter Leitung der VN geführten „Nationalen Dialog" in Jemen infrage gestellt und mehrere Vereinbarungen nicht umgesetzt. Die Huthis haben schließlich den legitimen Staatspräsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi und seine Regierung mit Waffengewalt unter Hausarrest gestellt und haben ihn, nach seiner Flucht nach Aden, durch ihren militärischen Vormarsch und Luftangriffe auf seinen Amtssitz unmittelbar bedroht. Präsident Abed Rabbo Mansur Hadi hat daraufhin die Staaten des Golfkooperationsrates und der Arabischen Liga um militärische Hilfe ersucht. Diesem Hilfeersuchen des Staatspräsidenten haben die Staaten, die sich an den militärischen Maßnahmen unter Leitung von Saudi-Arabien beteiligen, entsprochen.

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es für die Krise in Jemen nur eine politische Lösung. Deshalb kommt es darauf an, dass alle Parteien sich bereit erklären, an den von den VN geführten Verhandlungen teilzunehmen und auf der Grundlage der Ergebnisse des Nationalen Dialogs zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren.

Im Hinblick auf den tragischen Vorfall im Flüchtlingslager Al-Mazraq in Nordjemen am 30. Marz 2015 haben sowohl der Generalsekretär der VN als auch die Hohe Verträterin der EU für Außen und Sicherheitspolitik und die Vizeprasidentin der Europäischen Kommission erklärt, dass die Konfliktparteien den Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen gewährleisten müssen. Die Bundesregierung ist derselben Auffassung. Das humanitäre Völkerrecht ist uneingeschränkt zu beachten.

Eine Gerichtsbarkeit des IStGH ist grundsatzlich nicht gegeben. Weder das Konigreich Saudi-Arabien noch die Republik Jemen sind Vertragsstaaten des Romischen Statuts des IStGH.