Ankündigung des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan zum Status der Stadt Varosha

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan, die Geisterstadt Varosha im völkerrechtswidrig von der Türkei besetzten Nordteil Zyperns wieder zu besiedeln, vor dem Hintergrund, dass dieser nun angekündigte Schritt, der deutlich über die im Oktober vergangenen Jahres durchgeführte und bereits damals von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages (WD 2 – 3000 – 096/20) als Verletzung des Londoner Garantievertrags sowie der betreffenden VN-Resolutionen und deshalb als völkerrechtswidrig eingestufte Öffnung einer Strandpromenade in Varosha hinausgeht (dpa vom 20. Juli 2021), die Aufforderung der Bundesregierung an die Türkei, von „einseitigen Provokationen“ abzusehen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2417396#content_3), konterkariert, und inwieweit sieht die Bundesregierung in diesem Vorgehen und dem Festhalten daran trotz der Sanktionsdrohungen der Europäischen Union (dpa vom 28. Juli 2021) einen Beleg dafür, dass die Türkei unter Erdoğan keine Bereitschaft zeigt, ,,im Sinne echter Partnerschaft ihre Streitigkeiten mit der EU und ihren  Mitgliedstaaten beizulegen“, wie dies von der Bundesregierung als Bedingung für die Aufrechterhaltung des Angebots einer ,,positiven EU-Türkei-Agenda“ formuliert wurde (Plenarprotokoll 19/203, S. 25618D)?

Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 10. August 2021

Die Bundesregierung setzt sich intensiv für eine Deeskalation der angespannten Lage im östlichen Mittelmeer ein. Sie ruft insbesondere die Türkei dazu auf, von weiteren einseitigen Provokationen, auch gegenüber der Republik Zypern, abzusehen.

Die Ankündigung des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan und des türkischzyprischen Volksgruppenführers Tatar zum Status von Varosha am 20. Juli 2021 ist nach Auffassung der Bundesregierung unvereinbar mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN). Die Bundesregierung hat die türkische Regierung daher umgehend aufgerufen, diese Resolutionen zu befolgen und konstruktiv am VN-geführten Prozess zur Lösung der Zypernfrage mitzuwirken.

Auch der VN-Sicherheitsrat hat in seiner Vorsitzerklärung vom 23. Juli 2021 die Ankündigung zur weiteren Wiedereröffnung eines Teils des umzäunten Gebiets von Varosha verurteilt und festgestellt, dass diese einseitigen Maßnahmen im Widerspruch zu seinen früheren Resolutionen und Erklärungen stehen.

Die Europäische Union (EU) hat die Vorsitzerklärung des VN-Sicherheitsrats in ihrer Erklärung vom 27. Juli 2021 begrüßt und die einseitigen Schritte der Türkei in Bezug auf Varosha ebenfalls in aller Deutlichkeit verurteilt. Die EU-Außenminister werden sich bei ihrem nächsten Treffen mit dem weiteren Vorgehen befassen.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Lösung des Zypernkonflikts nur durch einen direkten Dialogprozess zwischen allen Beteiligten zu erreichen ist, und ermutigt alle Parteien ausdrücklich zu einer konstruktiven Mitwirkung am VN-geführten Prozess zur Lösung der Zypernfrage.

Das könnte dich auch interessieren …