Antrag 19/2697: Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung von Rüstungsproduktion im Ausland einführen

Rüstungsexporte in Krisenregionen müssen ausgeschlossen sein. Möglichkeiten, entsprechende Richtlinien zu umgehen durch die Internationalisierung der Produktion, müssen verbaut werden. Das wäre ganz einfach durch eine ergänzende Formulierung in der Außenwirtschaftsverordnung zu erreichen.

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