Antrag 17/1967: Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundlich gestalten
Die Europäische Bürgerinitiative, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, ist zwar kein Akt der Volksgesetzgebung. Sie bringt aber als eine Art Massenpetition wichtige partizipatorische Elemente für die Bürgerinnen und Bürger in der EU. Bei ihrer konkreten Ausgestaltung ist dafür zu sorgen, dass sie nicht durch zu hohe Voraussetzungen unnötig erschwert wird.