Antrag 17/4677: Alle Waffenexporte des Oberndorfer Kleinwaffenherstellers verbieten

Heckler & Koch hat Sturmgewehre in vier mexikanische Unruheprovinzen geliefert, obwohl diese vier Provinzen ausdrücklich von der Ausfuhrgenehmigung der Bundesregierung ausgeschlossen waren. Nach Ziffer 3 der Grundsätze der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen ist die Zuverlässigkeit des Exporteurs ein wichtiges Kriterium für eine Exportgenehmigung. Da Heckler & Koch sich als unzuverlässig erwiesen hat, sind Genehmigungen für HK ab sofort zu untersagen.