Antrag 17/6339: Überweisung des Goldstone-Berichtes an den Internationalen Strafgerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat
Da weder in Israel noch in den palästinensischen Gebieten, angemessene, unverzügliche, transparente, unparteiliche, internationalen Standards entsprechende Untersuchungen mutmaßlicher Kriegsverbrechen durchgeführt wurden, ist es nach Ablauf der Fristen Aufgabe des UN-Sicherheitsrates, den Goldstone-Bericht an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen.