Anweisung zur Ausspionierung ehemaliger Militärs durch in Deutschland stationierte türkische Soldaten
Inwieweit trifft es nach Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) der Bundesregierung zu, dass in Deutschland stationierte türkische Soldaten vom Generalstab der Türkei die schriftliche Anweisung bekommen haben, ehemalige Militärs auszuspionieren (ob sie Asyl beantragt haben, wie ihr Kontakt zur NATO und zu ausländischen Regierungen, der Kontakt zur lokalen Bevölkerung, die Adresse und mögliche Medienaktivitäten der entlassenen Soldaten sei etc.) (www.zeit.de/politik/ausland/2017-07/spionage-tuerkei-deutschland-soldaten), und inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem gescheiterten Putsch in der Türkei im Juli 2016 Türken mit Diplomatenpass in Deutschland, zu denen auch türkische Soldaten und ihre Familien gehören sollen (www.zeit.de/news/2017-05/09/militaer-mehrere-tuerken-mit-diplomatenpass-bekommen-asyl-in-deutschland-09165006), Asyl bekommen?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 6. September 2017
Der Bundesregierung liegen zum ersten Teil der Frage keine eigenen Erkenntnisse vor.
BAMF führt keine statistischen Erhebungen zu individuellen Asylgründen durch. Die Entscheidung über einen Asylantrag und damit über die Zuerkennung oder Versagung eines Schutzstatus trifft das BAMF stets nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei am 15. Juli 2016 haben mit Stand 31. August 2017 nach Angaben des BAMF, die wegen der Freiwilligkeit der relevanten Angaben allerdings statistisch nicht belastbar sind, 249 Personen mit türkischen Diplomatenpässen einen Asylantrag beim BAMF gestellt. Diese Zahl umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten und Kinder). Anträge von Angehörigen der türkischen Streitkräfte werden beim BAMF als Gruppe nicht gesondert systematisch statistisch erfasst. Einige Fälle sind bereits positiv entschieden worden.