Anwendung des sogenannten Flughafenverfahrens

Das »Flughafenverfahren« war Teil des »Asylkompromisses« 1993. Asylsuchende, deren Antrag als »offensichtlich unbegründet« galt, sollten unmittelbar am Flughafen herausgefiltert und direkt »zurückgeschoben« werden. Auch Hochschwangere und unbegleitete Minderjährige geraten dabei in die Mühlen der Bürokratie, wie im März ein skandalöser Vorfall in Frakfurt/Main gezeigt hat. Mit der Anfrage soll das Ausmaß dieser Praxis und des Umgangs mit Schutzbedürftigen erfragt werden.