Anzahl der erteilten Visa für Imame nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren
Wie vielen Imamen ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren ein Visum seit dem Jahr 2018 bis dato für welche Aufenthaltsdauer erteilt worden (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/1869, Frage 7) (bitte entsprechend der Jahre auflisten; für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Diyanet-Imame derzeit in Moscheegemeinden (DITIB, IGMG) beschäftigt sind?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Zahl der an islamische Religionsbeauftragte (Imame) erteilten Visa wird seit 2018 nicht mehr gesondert erfasst. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage, Frage 3, der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 19/15729 vom 6. Dezember 2019 verwiesen. Visa für diesen Aufenthaltszweck werden in der Regel für 180 Tage ausgestellt. Die Festlegung der tatsächlichen Aufenthaltsdauer der Imame nach Einreise in Deutschland obliegt der zuständigen deutschen Ausländerbehörde auf der Basis des im Visumverfahren vorgelegten Referenzschreibens, das von der türkischen Religionsbehörde Diyanet ausgestellt wird.
In Deutschland tätige Religionsbeauftragte des Diyanet sind hauptsächlich in Gemeinden der DITIB tätig. Laut Auskunft des Verbandes aus diesem Jahr sind derzeit 1 170 hauptamtliche Religionsbeauftragte in Vollzeit tätig. 160 Religionsbeauftragte der DITIB sind Theologinnen und Theologen, die in Deutschland geboren und sozialisiert wurden. Circa 1 000 hauptamtliche Religionsbeauftragte stammen demzufolge aus der Türkei.
Nach Angaben der IGMG waren Ende des Jahres 2019 35 Religionsbeauftragte des Diyanet in Gemeinden dieses Verbandes tätig. Zu der Anzahl von Religionsbeauftragten des Diyanet, die in Gemeinden des Verbandes ATIB tätig sind, liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor. Bisher handelte es sich um eine Größenordnung im niedrigen zweistelligen Bereich.