Anzahl von Visumanträgen an den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei
Wie hoch war die Zahl der seit dem Jahr 2019 in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragten Visa (bitte jährlich unter zusätzlicher Angabe der erteilten, abgelehnten Visa und
der Ablehnungsquote auflisten; bitte unter Abzug der Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland für Betroffene aus den Erdbebengebieten der Türkei und deren Familienangehörigen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 7. Juni 2023
Die Offenlegung der erbetenen statistischen Informationen zu bearbeiteten, erteilten und abgelehnten Visumanträgen an den Auslandsvertretungen in der Türkei könnte im konkreten Fall für die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weshalb diese Informationen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und separat übermittelt werden.*
Veröffentlicht die Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage Ablehnungszahlen zu den Auslandsvertretungen in einem bestimmten Land, bekommt diese Aussage gegenüber dem betroffenen Land ein erheblich stärkeres Gewicht als bei einer abstrakten nicht einzelnen Ländern zuordenbaren Angabe. Aus dem Kontext gerissene Ablehnungszahlen könnten als Ungleichbehandlung eines Staates und seiner Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen Staaten wahrgenommen werden. Daher enthalten auch die auf der Webseite des Auswärtigen
Amts veröffentlichten Statistiken lediglich Zahlen zu bewilligten Visaanträgen, nicht zu Ablehnungen. Würde die Bundesregierung diese länderspezifischen Ablehnungszahlen im vorliegenden Fall im Rahmen des Fragewesens veröffentlichen, könnte dies die Beziehungen zu dem betroffenen Staat beeinträchtigen.