Aufenthalt des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim in Deutschland im Februar 2017

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Aufenthalt des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim im Februar 2017 in Deutschland (Einlader, Dauer des Aufenthalts, Besuchsprogramm, Sicherungsmaßnahmen über das BKA und andere Polizeibehörden), bei dem er in seiner offiziellen Position als türkischer Ministerpräsident unter anderem am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz Bundeskanzlerin Angela Merkel getroffen hat (www.tagesschau.de/inland/yildirimoberhausen-101.html) – und inwieweit genoss Yildirim bezogen auf den Besuch in Oberhausen (Fahrt zum Aufenthalt am und Fahrt vom Versammlungsort) nicht das Privileg der Unverletzlichkeit, so dass gegen ihn hoheitliche Zwangsmaßnahmen hätten durchgeführt werden dürfen, da dieser Besuch nicht in amtlicher Eigenschaft stattfand?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 8. März 2017

Die Bundesregierung wurde von der türkischen Regierung auf diplomatischem Wege über den Aufenthalt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yıldırım in Deutschland unterrichtet. Nach Kenntnis der Bundesregierung nahm der türkische Ministerpräsident vom 17. bis zum 19. Februar auf Einladung der Münchner Sicherheitskonferenz an der Jahrestagung der Münchner Sicherheitskonferenz 2017 teil. Am Nachmittag des 18. Februar nahm der türkische Ministerpräsident an einer Veranstaltung in Oberhausen teil, als deren Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung die Union Türkisch-Europäischer Demokraten e. V. auftrat.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der türkische Ministerpräsident während seines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig vom Zweck des Aufenthalts unter dem umfassenden Schutz völkerrechtlicher Immunität stand.

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