Aufforderung Zyperns zum Abzug türkischer Kampfpanzer
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der am 10. Dezember 2020 vom Repräsentantenhaus der Republik Zypern einstimmig verabschiedeten Resolution, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich unverzüglich für den Abzug der Kampfpanzer vom Typ Leopard 2A4 aus dem von der Türkei völkerrechtswidrig besetzten Teil der Republik Zypern einzusetzen und ein vollständiges Exportembargo für Rüstungsgüter an die Türkei zu verhängen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der türkischen Erdgaserkundungen im Mittelmeer rund um Zypern, die die Republik Zypern als eigene Ausschließliche Wirtschaftszone versteht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegenüber der Türkei aus den ersten Schritten zur Besiedlung des Stadtteils Varosha an der Ostküste des EU-Mitglieds Zypern, vor dem Hintergrund, dass die Öffnung des Stadtteils nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages den Londoner Garantievertrag sowie die betreffenden VN-Resolutionen verletzt und deshalb völkerrechtswidrig ist (WD 2 – 3000 – 096/20)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundesregierung setzt sich seit Monaten intensiv für eine Deeskalation der angespannten Lage im östlichen Mittelmeer ein, auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Sie ruft insbesondere die Türkei dazu auf, von weiteren einseitigen Provokationen auch gegenüber der Republik Zypern abzusehen.
Die Bundesregierung bleibt überzeugt, dass eine Lösung des Zypernkonflikts nur durch einen direkten Dialogprozess zwischen allen Beteiligten erreicht werden kann, und ermutigt alle Parteien dazu, die Gespräche wiederaufzunehmen, die seit dem Scheitern der Verhandlungen von Crans Montana 2017 zum Stillstand gekommen sind. Die Bemühungen von VN-Generalsekretär Guterres um eine 5 + 1-Konferenz unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich.
Die Resolution des zyprischen Parlaments vom 10. Dezember 2020 hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Maßgebliche Leitschnur für die Bundesregierung sind die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2020. Hierin wurde der Rat der Europäischen Union beauftragt, vor dem Hintergrund der rechtswidrigen Bohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer im Rahmen des bestehenden Sanktionsrahmens weitere Listungen zu beschließen. Damit hat die EU ein Zeichen gegenüber Ankara gesetzt, dass die anhaltenden Provokationen im östlichen Mittelmeer nicht tatenlos hingenommen werden.
Zudem hat der Europäische Rat das einseitige Vorgehen der Türkei in Varosha verurteilt und Ankara zur uneingeschränkten Einhaltung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aufgerufen. Gleichzeitig bleibt das Angebot einer positiven EU-Türkei-Agenda bestehen, sofern die Türkei Bereitschaft zeigt, im Sinne echter Partnerschaft ihre Streitigkeiten mit der EU und ihren Mitgliedstaaten beizulegen.
Generell verfolgt die Bundesregierung eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen wird im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entschieden.