Mündliche Frage PlPr 17/48: Konsequenzen aus der Studie des Paritätischen Gesamtverbands zu den Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngst vom Paritätischen Gesamtverband vorgestellten Studie zu den Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten,wonach unser Bildungssystem die „soziale Segregation reproduziert"und „soziale Ungleichheiten … zementiert" (VorstandsmitgliedBarbara John, apn vom 9. Juni 2010), insbesondere im Hinblick auf das offenkundig nicht mehr erreichbare Ziel des Nationalen Integrationsplans, die Schulabbruchquote bei Migrantinnen und Migranten bis 2012 zu halbieren, und auf das verfassungsrechtliche Trennungsgebot?

Antwort der Parl. Staatsministerin Dr. Maria Böhmer

Integration ist im Kern eine Bildungsfrage. Die Studie des Paritätischen Gesamtverbandes weist daher zu Recht darauf hin, dass die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund nachhaltig verbessert werden muss.

Wir sind uns mit den Ländern einig, dass mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund schulische und insbesondere höhere schulische Abschlüsse erreichen müssen. Dafür setze ich mich uneingeschränkt ein. Die Verantwortung für die schulische Bildung liegt gemäß Art. 70 Grundgesetz ausschließlich bei den Ländern. Bund und Länder können darüber hinaus gemäß Art. 91 b Grundgesetz aufgrund von Vereinbarungen bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfhlungen zusammenwirken. Die Studie des Paritätischen Gesamtverbandes fällt nicht darunter.

Die Länder haben im Nationalen Integrationsplan im Jahr 2007 zugesagt, „innerhalb der kommenden fünf Jahre die Abbrecher und Wiederholquoten deutlich zu senken und die Angleichung der Quoten von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Gesamtdurchschnitt aller Schülerinnen und Schüler zu erreichen". Ich gehe davon aus, dass sie diesen Selbstverpflichtungen nachkommen werden und habe dies mehrfach gegenüber den Konferenzen der Integrationsund Kultusminister der Länder angemahnt.

Der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration obliegt der gesetzliche Auftrag, Initiativen zur Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migrantinnen und Migranten auch bei den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sowie bei den gesellschaftlichen Gruppen anzuregen und zu unterstützen. Diese Initiativfunktion ist Grundlage des Nationalen Integrationsplanes und seiner Weiterentwicklung, schließt allerdings eine Kontrollfunktion gegenüber den Ländern aus, mit denen ich vertrauensvoll zusammenarbeite.