Mündliche Frage PlPr 17/77: Ausbildung irakischer Richter, Polizei- und Justizvollzugsbeamter im Rahmen der EU-Mission EUJUST LEX

Womit wird vonseiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten begründet, dass Angaben darüber, an welchen Einrichtungen und durch wen bislang im Rahmen der EU-Mission EUJUST LEX irakische Richter, Polizei- und Justizvollzugsbeamte in Europa ausgebildet wurden, und insbesondere darüber, ob auch weibliche Personen im Rahmen von EUJUST LEX ausgebildet wurden, als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und damit der Öffentlichkeit vorenthalten werden?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/3947, Frage 113):

Die nicht veröffentlichten Teile des Antworttextes zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/3785 zur deutschen Beteiligung an EUJUST LEX stützen sich auf Berichte der Mission, die mit dem EU-eigenen Geheimhaltungsgrad „restricted" eingestuft sind. Dieser bezieht sich auf alle Dokumente und Informationen, deren nicht autorisierte Verbreitung nachteilig für die Interessen der EU oder eines bzw. mehrerer ihrer Mitgliedstaaten sein könnte und entspricht der deutschen Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch", VS-NfD.

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen, VSA, sind nichtdeutsche Verschlusssachen, zu deren Schutz sich die Bundesrepublik Deutschland vertraglich verpflichtet hat, mit dem deutschen Geheimhaltungsgrad, der dem zugeordneten nichtdeutschen Geheimhaltungsgrad entspricht, zu kennzeichnen. Die Bundesregierung kann die betreffenden Auskünfte bezüglich anderer EU-Mitgliedstaaten daher nicht ohne deren vorherige Einwilligung veröffentlichen.

In Bezug auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, GSVP, dient diese Regelung nicht nur der Geheimhaltung operativer Fragen, sondern auch dem Schutz persönlicher Daten.

Die Einstufung der Information dient dem Schutz der irakischen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und ihrer Ausbilder. Eine Veröffentlichung der angefragten Information durch die Bundesregierung könnte die Zusammenarbeit der Mission mit den Trainings- und Ausbildungszentren in den beteiligten EU-Mitgliedstaaten infrage stellen.

Dem Deutschen Bundestag wurde die angeforderte Information zur Verfügung gestellt.