Ausfuhr von Kriegswaffen im Jahr 2020
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag in 2020 Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen tatsächlich ausgeführt (bitte den Gesamtwert und die jeweiligen Werte für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, der Drittstaaten sowie der Entwicklungsländer angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben), und in welcher Höhe erfolgte die tatsächliche Ausfuhr in 2020 in die zehn Hauptempfangsländer (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 13. Januar 2021
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Es handelt sich um vorläufige Zahlen, die Revisionen unterliegen können. Da die Außenhandelsstatistik Entwicklungsländer nicht von anderen Länderkategorien trennt, ist eine Aussage zu den Kriegswaffenausfuhren in die Gruppe der Entwicklungsländer nicht möglich. Insoweit wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Ihren Schriftlichen Fragen 71 auf Bundestagsdrucksache 19/20953 und 56 auf Bundestagsdrucksache 19/22308 verwiesen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw. hier der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.
Daten über die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 liegen dem Statistischen Bundesamt bisher lediglich für den Zeitraum Januar bis einschließlich November 2020 vor.
Die Auswertung tatsächlicher Ausfuhren von Kriegswaffen für diesen Zeitraum ergibt einen Gesamtwert von 1.235.423.000 Euro, die Auswertung nach Ländergruppen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Auf die Möglichkeit doppelter Mitgliedschaften in EU und NATO mit Blick auf den Gesamtwert wird hingewiesen.
Die zehn Empfängerländer, für die im Zeitraum Januar bis einschließlich November 2020 die höchsten Ausfuhrwerte gemeldet wurden, sind Ägypten, Dänemark, Israel, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Türkei und das Vereinigte Königreich. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kann – mit Ausnahme von Österreich, für welches der Wert 41.718.000 Euro, dem Vereinigten Königreich, für welches der Wert 74.797.000 Euro, Norwegen, für welches der Wert 35.653.000 Euro, sowie der Niederlande, für welches der Wert 71.475.000 Euro beträgt – nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine Re-Identifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist darum nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.*