Ausfuhr von Kriegswaffen in bestimmte arabische Länder sowie Staaten des Nahen Ostens im ersten Halbjahr 2019

In welchem Wert wurden nach aktuellem Stand im ersten Halbjahr 2019 Kriegswaffen in die Länder Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Türkei tatsächlich ausgeführt (sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten vorläufigen Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben)?

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 9. Juli 2019

Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Kriegswaffen werden abschließend durch die Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen) definiert. Die nachfolgende Übersicht enthält für 2019 vorläufige Werte auf der Basis der bisher vorliegenden Auswertungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können.

Dem Statistischen Bundesamt liegen lediglich Zahlen für den Zeitraum Januar bis einschließlich April 2019 vor.

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