Ausfuhr von Rüstungsgütern an im JemenKrieg beteiligte Länder seit 2015
Hat die Bundesregierung seit Beginn des JemenKrieges im März 2015 die Ausfuhr von Rüstungsgütern (Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern) an im Jemen-Krieg beteiligte Länder wie Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt, bei denen ausdrücklich eine mögliche Nutzung im Jemen-Krieg beantragt worden war, und welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, für deutsche Stellen Konsequenzen (strafrechtliche, sonstige behördliche und politische) in dem Fall zu ziehen, dass seit dem März 2015 genehmigte Rüstungsexporte von am Jemen-Krieg beteiligten Ländern wie Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten im Jemen-Krieg eingesetzt wurden, vor dem Hintergrund einer fehlenden ausdrücklichen Beantragung bei der Bundesregierung und Genehmigung durch diese?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 18. März 2019
Genehmigungen entsprechend der Fragestellung wurden nicht erteilt. Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen zu einem Verstoß gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland ausgeführte Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien oder in die Vereinigten Arabischen Emirate vor. Die Frage möglicher Konsequenzen eines Verstoßes stellt sich damit nicht.