Ausfuhrgenehmigungen für vollautomatische Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow
Für wie viele vollautomatische Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow aus jugoslawischer Produktion wie das Sturmgewehr vom Typ M70 Zastava ist in den Jahren 2009 bis 2014 jährlich von Deutschland die Ausfuhr genehmigt worden (bitte entsprechend der Jahre nach Ländern und Abnehmern auflisten), und inwieweit ist der Endverbleib der ausgeführten Waffen in diese Länder gesichert, vor allem in jene, in denen der Erwerb vollautomatischer Waffen verboten ist wie Kanada?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski vom 16. September 2014
Vom 1. Januar 2009 bis 10. September 2014 wurden keine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen zum Zwecke der Ausfuhr aus Deutschland für Sturmgewehre des Typs M70 Zastava erteilt.
Am 1. Juli 2014 wurde eine Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen für u. a. vier Sturmgewehre des Typs M21A Zastava zum Zwecke der temporären Ausfuhr aus Deutschland nach Österreich zur Verwendung als Requisite bei einem Filmprojekt erteilt. Diese Gewehre sind gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) – VB3 – 101703 – vom 21. April 1999 so umgebaut worden, dass aus ihnen ausschließlich Kartuschenmunition (Platzpatronen) verschossen werden kann.
Im Übrigen sind der Bundesregierung nicht sämtliche Sturmgewehrmodelle vom Typ Kalaschnikow aus den Staaten, die ehemals zu Jugoslawien gehörten, bekannt.