Ausgaben für den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland

In welcher Höhe entstanden seit 2019 Kosten für bzw. durch in Deutschland stationierte Truppen der Vertragspartner des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (bitte entsprechend der Jahre getrennt für die Vertragspartnernationen unter Angabe der Verteidigungsfolgekosten und Kosten zur Durchführung von Baumaßnahmen aufführen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 3. März 2021

Für den Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte hat der Bund in den Jahren 2019 und 2020 die in der nachfolgenden Übersicht erfassten Ausgaben (Verteidigungsfolgekosten), aufgeteilt nach Streitkräften, getragen.

Die Ausgaben wurden nach den angefragten Gaststreitkräften aufgeschlüsselt, soweit im Rahmen des internen Kassenwesens des Bundes eine getrennte Erfassung erfolgt ist. Soweit eine getrennte Erfassung nicht möglich war, finden sich die Ausgaben unter „sonstige Streitkräfte“.

Für die Durchführung von Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte für die Jahre 2019 und 2020 hat der Bund folgende Ausgaben getragen:

Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um die Erstattung von Baunebenkosten an die Länder für die Durchführung von Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte für die Jahre 2019 und 2020 (im Bundeshaushalt bei Kapitel 0604 Titel 632 03 geführt). Es handelt sich dabei um Aufwendungen für zivile sowie militärische Baumaßnahmen der britischen, USamerikanischen und niederländischen Gaststreitkräfte. Die Baukosten tragen die ausländischen Streitkräfte selbst. Die Abwicklung der Bauten (Planungs- und Verwaltungskosten) erfolgt grundsätzlich durch die Bauverwaltungen der Länder, deren Kosten teilweise die Streitkräfte nach den Auftragsbautengrundsätzen von 1975 erstatten. Die Planungs- und Verwaltungskosten werden durch die Bundesrepublik Deutschland getragen.

Bei den Angaben für 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen auf Basis der Prognose der Ist-Kosten durch die Länder. Die tatsächlichen Ist-Kosten für 2020 werden voraussichtlich erst Mitte diesen Jahres vorliegen. Die Prognose für die Kostenerstattung 2020 sowie die Ist-Kostenerstattung für 2019 wurden bereits um die durch die Gaststreitkräfte tatsächlich im entsprechenden Haushaltsjahr geleisteten Rückerstattungen bei Kapitel 0604 Titel 261 02 bereinigt.

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