Auslieferung von Julian Assange verhindern – Pressefreiheit schützen
Anlässlich der Urteilsverkündung im Auslieferungsprozess von Julian Assange am zentralen Strafgericht „Old Bailey“ in London erklären die Mitglieder der Bundestagsarbeitsgemeinschaft „Freiheit für Julian Assange“ Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Bijan Djir-Sarai (FDP), Frank Heinrich (CDU), Frank Schwabe (SPD) und Margit Stumpp (Bündnis 90/Die Grünen):
„Wir setzen uns für die Ablehnung des Auslieferungsgesuchs und für eine Freilassung des Wikileaks-Gründers Julian Assange ein aus der großen Sorge um dessen körperliche Unversehrtheit und den Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit weltweit. Julian Assange sitzt seit über anderthalb Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in kritischem Gesundheitszustand in Isolationshaft. Eine Auslieferung von Julian Assange an die USA, wo ihm kein faires Verfahren und bis zu 175 Jahre Haft drohen, würde dessen Leben gefährden und hätte darüber hinaus Präzedenzcharakter für Journalist*innen und Whistleblower*innen auf der ganzen Welt. Sollte die Auslieferung juristisch beschieden werden, fordern wir die britische Regierung zum Schutz vor Verfolgung unliebsamer Journalisten auf, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern und eine Überstellung des Wikileaks-Gründers an Washington zu verhindern.“
Sevim Dagdelen (DIE LINKE) erklärt: „Sollte das Gericht in London tatsächlich eine Auslieferung beschließen, käme dieser Schauprozess, der unter nahezu vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, zu einem aus menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht hochproblematischen Ende. Selbst wenn die Auslieferung juristisch beschieden würde, kann die britische Regierung diese jedoch stoppen und verhindern, dass der Fall Assange eine Blaupause für die Verfolgung unliebsamer Journalisten wird. Eine Auslieferung in die USA wäre ein Dammbruch und muss verhindert werden.“
Bijan Djir-Sarai (FDP) erklärt: „Das Auslieferungsverfahren von und der Umgang mit Julian Assange weisen grundlegende rechtsstaatliche Mängel auf. Eine solche Entscheidung von weltpolitischer Bedeutung darf nicht auf der Grundlage eines Verfahrens getroffen werden, in dem das Recht auf eine angemessene Verteidigung verletzt und der Grundsatz der ,Open Justice‘ missachtet wurde.“
Frank Heinrich (CDU) erklärt: „Die Verteidigung der Pressefreiheit ist eine Grundfrage der Demokratie. Für Assange müssen dieselben Bürgerrechte und rechtsstaatlichen Prinzipien gelten wie für alle anderen Bürger. Der britische Rechtsstaat steht in der Pflicht dieser Verantwortung nachzukommen.“
Frank Schwabe (SPD) erklärt: „Julian Assange wurde über mehrere Jahre hinweg bewusst schweren Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt, die vom UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer als psychologische Folter beschrieben werden. Eine Begnadigung von Assange gebietet sich schon alleine aus humanitären Gründen.“
Margit Stumpp (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt: „Die britische Justiz hat eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der USA und dem Informationsinteresse der globalen Öffentlichkeit zu treffen. Die von Wikileaks zu Tage gebrachten grausamen Kriegsverbrechen und Korruptionsskandale sind von großer weltweiter Bedeutung. Bei dem Auslieferungsverfahren in Großbritannien geht es nicht nur um Informations- und Pressefreiheit, sondern auch um die Glaubwürdigkeit der europäischen Gemeinschaft als Anwältin der Menschenrechte.“
Foto: David G Silvers. – flickr.com CCBYSA 2.0