Auslieferungen in die Türkei
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungswegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind. Inwieweit dies im Auslieferungsverkehr mit der Türkei eine Rolle spielt geht die Anfrage nach.