Ausnahmeentscheidung nach § 18 Absatz 4 Asylgesetz
Worauf bezieht sich die offenbar im Herbst 2015 getroffene Ausnahmeentscheidung nach § 18 Absatz 4 des Asylgesetzes (Zeitraum, Personenkreis), und wie kam diese Ausnahmeentscheidung zustande (bitte konkretes Datum, Entscheidungsbeteiligte, Zielgruppe und verfahrensrechtliche Form auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 30. Mai 2017
Die Entscheidung beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, derzeit nicht an der Grenze zurückgewiesen werden (§ 18 Absatz 2, 4 des Asylgesetzes). Sie wurde im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen am 13. September 2015 im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7311 vom 20. Januar 2016 verwiesen.