Ausreiseverbot für den sich in der Türkei befindenden Soziologen Sharo Garip

Hält es die Bundesregierung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für vereinbar, dass der Soziologe Sharo Garip, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und ein Absolvent der Universität in Köln ist, seit Monaten in der Türkei mit einem Ausreiseverbot festsitzt, weil er zu Jahresbeginn den Aufruf der „Akademiker für den Frieden“ unterschrieben hat, in dem die Kriegführung der türkischen Regierung gegen die Kurden im Südosten der Türkei kritisiert wird (ARD-Sendung „Monitor“ vom 29. September 2016), und inwieweit vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die im Zuge des „Putschversuchs“ wegen Unterstützung des genannten Friedensappells gegen Wissenschaftler in der Türkei von staatlicher Seite begonnene „Hexenjagd“ mit Kündigungen, Ausgangssperren und Ausreiseverboten (http://dtjonline.de/aachen-tuerkische-wissenschaftlererhalten-friedenspreis-78651), Ausdruck davon ist, dass infolge der polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammenarbeit Deutschlands mit der Türkei, die „rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich befördert“ wurde (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8581)?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein vom 11. Oktober 2016

Die Bundesregierung verfolgt das türkische Ermittlungsverfahren gegen Sharo Garip mit großer Aufmerksamkeit. Die Entscheidung über die Aufhebung der Ausreisesperre obliegt der türkischen Justiz. Die Deutsche Botschaft Ankara hat sich seit der vorübergehenden Festnahme von Sharo Garip mehrfach mit großem Nachdruck für eine Ausreise von Sharo Garip eingesetzt.

Die Bundesregierung hält an ihrer – in der Frage angesprochenen – Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8581 vom 30. Mai 2016 fest. Dabei spricht die Bundesregierung die negativen Entwicklungen der letzten Wochen und Monate gegenüber Vertretern der türkischen Regierung mit Nachdruck an und setzt sich dafür ein, dass die türkische Regierung bei der Aufarbeitung des Putschversuchs die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit – auch der von Maßnahmen wie Ausreisesperren – beachtet.

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