Ausschluss einer möglichen Beteiligung Großbritanniens an den Sabotageakten gegen die Pipelines Nord Stream 1 und 2
Kann die Bundesregierung nach ihr vorliegenden Erkenntnissen (auch nachrichtendienstlichen) eine mutmaßliche Verwicklung Großbritanniens an der laut Bundeskriminalamt (BKA) „gezielten Sabotage der Pipelines“ Nord Stream 1 und 2 in der Ostsee ausschließen (AFP vom 29. Oktober 2022), vor dem Hintergrund, dass das BKA bislang noch keine Erkenntnisse zur Urheberschaft der Sabotage der Nord-Stream-Pipelines hatte, aber „insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Komplexität der Tatausführung sowie einer entsprechenden Vorbereitung das Agieren staatlicher Akteure wahrscheinlich“ erscheine (www.spiegel.de/politik/deutschland/lecks-in-nordstream-pipelines-bka-geht-von-staatlicher-sabotage-aus-und-warnt-vor-weiteren-angriffen-a-fe881fde-24e2-456b-aad0-653c65fa3563), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob Premierministerin Liz Truss am 26. September 2022 kurz nach den Explosionen an Nord Stream 1 und 2 – noch bevor die Öffentlichkeit davon erfahren hatte – die Nachricht „It’s done“ an US-Außenminister Antony Blinken geschickt haben soll (https://exxpress.at/its-done-schrieb-das-liz-truss-tatsaechlich-an-den-us-aussenminister/), vor dem Hintergrund, dass im Sommer das Handy der damaligen britischen Außenministerin Liz Truss gehackt worden sein soll und davon ausgegangen wird, dass die Hacker dabei in den Besitz geheimer Nachrichten mit internationalen Verbündeten wie auch an private Konversationen gelangt seien (dpa vom 30. Oktober 2022)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. November 2022
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Petr Bystron auf Bundestagsdrucksache 20/4141.