Ausspähung des "Thüringer Heimatschutzes" und anderer Neonazistrukturen bzw. der Neonaziszene in den westlichen Bundesländern durch V-Personen, Informanten und verdeckten Ermittlern
Inwieweit kann, wie im Fall des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS), noch von einer Beobachtung durch die Nachrichtendienste gesprochen werden, wenn von den geschätzten 140 bis 160 dieser Organisation angehörigen Neonazis etwa 35 bis 45 von ihnen und damit „jedes vierte THS-Mitglied V-Mann, Spitzel oder Informant gewesen“ ist (www.spiegel.de/panorama/nsu-40-v-leute-im-thueringer-heimatschutz-a-853927.html), und wie ist es zu erklären, dass angeblich – vorausgesetzt, dass die Verfassungsschutzämter und der Militärische Abschirmdienst (MAD) andere Neonazistrukturen bzw. die Neonaziszene zumindest in den westlichen Bundesländern ähnlich stark mit V-Personen, Informanten oder verdeckten Ermittlern ausspäht(e) – keinerlei Informationen beispielsweise über die Anschläge von Mölln und Solingen gehabt haben will?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner vom 14. September 2012
Aus evidenten Geheimschutzgründen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu konkreten, den nachrichtendienstlichen Quelleneinsatz betreffenden Fragen.
Im Fall des Bekanntwerdens derartiger Sachverhalte wäre nicht nur der operative Kernbereich staatlicher Aufgabenerfüllung tangiert. So drohte beispielsweise der Verlust von gerade in Bezug auf gewaltbereite Gruppierungen unabdingbaren Informationszugängen aufgrund des Wegfalls der Vertrauensbasis auf Grundlage jeder Quellenarbeit. In diesem Zusammenhang wäre des Weiteren eine reelle Gefahr für Leib und Leben der V-Leute zu befürchten.