Ausstellung eines Ersatzpasses für Ausländer bei gewissensbedingter Kriegsdienstverweigerung in ihrem Herkunftsstaat u.a. aufgrund von Artikel 4 Absatz 3 GG
Inwieweit trifft die Information im Artikel „Veto gegen Zwangsumbau" der „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 17. Februar 2010 zu, nach dem die Bundesregierung im Rahmen der spanischen EU-Ratspräsidentschaft ein Veto gegen die geplante neue Antidiskriminierungsrichtlinie angekündigt hat, und wie ist das weitere Verfahren in der Sache (bitte weiteren Verfahrensablauf mit Zeitplan der Behandlung in den europäischen Gremien)?
Antwort des Staatssekretärs Josef Hecken vom 2. März 2010
Deutschland war von Beginn an sehr skeptisch gegenüber dem Entwurf einer 5. Antidiskriminierungsrichtlinie und hat in den Beratungen stets nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der Richtlinienvorschlag sowohl Probleme grundsätzlicher Art (u. a. fehlende Rechtsgrundlage) als auch in zahlreichen Einzelfragen, z. B. hinsichtlich der Subsidiarität, aufwirft. Die Verhandlungen haben deutlich gemacht, dass eine Lösung der Probleme nicht möglich ist. Deutschland steht der Richtlinie daher ablehnend gegenüber.
Das hat die Bundesregierung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft mitgeteilt und ausführlich erläutert, zuletzt ist dies in einem Gespräch der spanischen Gleichstellungsministerin mit der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder am 25. Februar 2010 erfolgt.
Die Bundesregierung setzt sich aktiv gegen alle Formen der Diskriminierung ein und möchte zudem engagierte Unterstützung im Bereich der Gleichstellung auf EU-Ebene leisten. Sie sieht derzeit jedoch keinen Bedarf an weitergehenden rechtlichen Regelungen der EU, wie sie der Entwurf vorsieht. Auch wird die Rechtsgrundlage für den weitgehenden Regelungsvorschlag bezweifelt. Es besteht die Gefahr großer Rechtsunsicherheit. Das zeigt sich bereits an der großen Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten wegen der Umsetzung der bestehenden Antidiskriminierungsrichtlinien. Außerdem fehlt eine ausreichende Folgenabschätzung von Seiten der EU-Kommission.
Die spanische EU-Ratspräsidentschaft hat zu Beginn des Jahres angekündigt, die Richtlinie auf dem EPSCO-Rat am 7./8. Juni 2010 zu behandeln.