Auswahlkriterien von Bundesbehörden für geeignete Ziele bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte
Nach welchen Kriterien werden in Deutschland (durch Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Bundesländer) für die Anwerbung ausländischer (Fach-)Arbeitskräfte geeignete Ziele (Länder, -regionen bzw. -bevölkerungsgruppen) ausgewählt, und wie stimmt die Bundesregierung ihre Bemühungen mit denen der Bundesländer so ab, dass ein Konkurrieren in identischen Regionen um ähnliche Personengruppen möglichst unterbleibt?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften findet durch die gezielte Gestaltung der Rahmenbedingungen, wie aktuell durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, und verschiedene Vorhaben im Ausland statt und wird durch verschiedene Maßnahmen flankiert – zum Beispiel durch das Programm „Global Skills Partnership“ des Bundesministeriums für Gesundheit oder die Rekrutierungsaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit, BA. Von besonderer Bedeutung bei der Auswahl der Partnerländer sind die Vergleichbarkeit der Bildungssysteme und die Berücksichtigung der Grundsätze der fairen Rekrutierung, unter anderem zur Verhinderung von Lohndumping und zur Vermeidung von Braindrain. Die Rekrutierung von Gesundheitspersonal unterliegt dabei nochmals gesonderten Regelungen.
Bei der Auswahl von Werbeländern für „Make it in Germany“ – das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland – stimmen sich die relevanten Ressorts kontinuierlich ab; zudem tauschen sie sich mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der BA und mit der Vertreterin des für die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder federführenden Landes aus. Zudem besteht über die Regionaldirektionen der BA ein direkter Kontakt zur Landespolitik in den einzelnen Bundesländern.