Auswirkungen der EU-Beitrittsgespräche mit der Türkei

Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Eröffnung eines weiteren Verhandlungskapitels in den EU-Beitrittsgesprächen mit der Türkei durch die Europäische Kommission vom 30. Juni 2016 ungeachtet der Aufhebung der Immunität von 55 der 59 Abgeordneten der prokurdischen HDP-Opposition, der von Reporter ohne Grenzen beklagten wachsenden Repression gegen kritische Journalisten und des gewaltsamen Vorgehens der türkischen Sicherheitskräfte in überwiegend von Kurden bewohnten Städten im Südosten des Landes von der Führung in Ankara als Ermunterung ihres re­pressiven Kurses im Inland verstanden werden kann, was nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, dass just am Tag der Ausweitung der Beitrittsgespräche der HDP-Vorsitzende von der Staatsanwaltschaft in Ankara vorgeladen wurde, und in­wieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, das „Ho­fieren Ankaras“ könne „nicht die Zukunft Europas sein“ (dpa vom 30. Juni 2016)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa­che 18/8998, Frage 61):

Die Öffnung des Kapitels 33 – Finanz- und Haushalts­bestimmungen – auf der Beitrittskonferenz in Brüssel am 30. Juni 2016 konnte erfolgen, da die Türkei die erforder­lichen Bedingungen erfüllt hatte und alle EU-Mitglied­staaten der Kapitelöffnung zustimmten.

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben sich in ihren Treffen mit der türkischen Regierung am 29. No­vember 2015 sowie am 18. März 2016 für eine Redy­namisierung der Beitrittsverhandlungen ausgesprochen. Die Öffnung von Kapitel 33 folgt damit der von den Staats- und Regierungschefs vorgegebenen Linie.

Die Bundesregierung unterstützt diese Haltung in der Auffassung, dass wir dadurch in einen engeren und of­feneren Dialog mit der Türkei treten. Dieser Dialog soll auch die Fragen der Rechtsstaatlichkeit umfassen.

Die Bundesregierung setzt sich daher auch für eine schnelle Öffnung der Rechtsstaatlichkeitskapitel 23 – Justiz und Grundrechte – und 24 – Sicherheit, Freiheit und Recht – ein. Dies würde die Eröffnung eines struktu­rierten Dialogs zu den Themen Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Freiheitsrechte ermöglichen.

Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die innenpolitische Entwicklung in der Türkei sehr aufmerk­sam und spricht hierzu auch offen mit der türkischen Re­gierung.

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