Auswirkungen der gegen Syrien verhängten Sanktionen auf die Bevölkerung

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass unter den seitens der EU gegen die Regierung des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad verhängten Sanktionen letztlich die Bevölkerung durch Hunger, Epidemien und Elend infolge des Mangels an Lebensmitteln, der Rationierung von Trinkwasser und des Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung leidet, wie mehrere kirchliche Würdenträger in Syrien, darunter der griechisch-melkitische Erzbischof von Aleppo, Jean-Clement Jeanbar, der armenisch-katholische Erzbischof von Aleppo, Boutros Marayati, und der syrischkatholische Erzbischof von Hassake-Nisibi, Jacques Behnan Hindo, in dem Appell „Basta sanzioni alla Siria e ai Siriani“ an die Europäische Union formulieren (KNA – Katholische Nachrichtenagentur GmbH vom 28. Mai 2015), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Forderung, die Sanktionen unverzüglich aufzuheben, da eine Fortführung des Embargos nach den Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre nicht zielführend im Sinne einer Friedenslösung sei (www.jungewelt.de/2016/05-28/040.php)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 9. Juni 2016

Die Europäische Union hat gegenüber Syrien kein vollständiges Embargo verhängt. Der Beschluss 2013/255/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien verfolgt einen gezielten und differenzierten Ansatz, der die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt. In dem Beschluss hat die EU umfangreiche Ausnahmebestimmungen vorgesehen, um die Auswirkungen der restriktiven Maßnahmen auf die Zivilbevölkerung zu minimieren und humanitäre Hilfe weiterhin zu ermöglichen. Der Beschluss der EU wird fortlaufend überprüft und könnte geändert werden, sollte der Rat der Auffassung sein, dass seine Ziele, auch humanitäre Ausnahmebestimmungen, nicht erreicht werden sollten. Dies wird bisher nicht als notwendig erachtet.

Die Verschlechterung der Wirtschaftslage in Syrien beruht nach Einschätzung der Bundesregierung vor allem auf den seitens des Regimes eskalierten Kampfhandlungen, der darauf beruhenden Zerstörung der Infrastruktur und der Konzentration staatlicher Ressourcen auf die Kampfhandlungen. Zudem verhindern die anhaltenden Kampfhandlungen in vielen Gebieten die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen mit entsprechenden Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsmittelverfügbarkeit. Die Arbeit humanitärer Akteure wird auch durch willkürliche Blockaden humanitärer Hilfslieferungen durch die Regierung in Damaskus und andere Konfliktparteien behindert, die die Nahrungsmittelunterversorgung Einschätzungen der Vereinten Nationen zufolge gezielt als Mittel der Kriegsführung einsetzen.

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