Auswirkungen des Prüfberichts auf die Beratung zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bundesagentur für Arbeit

Welchen konkreten Einfluss auf die Beratung zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bundesagentur für Arbeit (BA) könnte die Veröffentlichung des Prüfberichts der BA haben, dessen Ergebnisse Gegenstand der Prüfung der Einstiegskurse durch den Bundesrechnungshof sind und dessen Herausgabe gegenüber einem Redakteur des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zeitlich begrenzt abgelehnt wurde (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/10452), obwohl die Ergebnisse bereits vorliegen, und wie drückt sich die hohe Fluktuation der teilnehmenden Personen bei den durch die BA geprüften Kursen konkret (in absoluten Zahlen und in Prozent) aus (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/10452)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Dezember 2016

Die Prüfung der Einstiegskurse durch den Bundesrechnungshof (BRH) ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung durch den Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden durch den BRH in seiner Prüfung berücksichtigt. Die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse der BA würde den abschließenden Beratungen mit dem BRH vorgreifen.

Nach Mitteilung der BA sind detaillierte zahlenmäßige Aussagen zur Fluktuation der Teilnehmenden an den geprüften Einstiegskursen nicht möglich. Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit hat die Dauer der Teilnahme der einzelnen Kursteilnehmer an den Kursen nicht individuell erfasst.

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