Auswirkungen der EuGH-Vorlageentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf Asyl-Widerrufsverfahren

In der Bundesrepublik werden Widerrufsverfahren gegen Asyl- und Flüchtlingsstatus angestrengt um zu Prüfen, ob die Gründe für deren Anerkennung noch bestehen. Dabei wird allerdings nicht geprüft, ob im Herkunftsland allgemeine Gefahren drohen, die einer Abschiebung entgegenstehen. Um einen Widerspruch zu geltendem EU-Recht überprüfen zu lassen, hat das BVerwG diese Regelung nun dem EuGH vorgelegt. Gefragt wird u.a., ob ungeachtet dessen weiter Widerrufe durchgeführt werden.