Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug – Bilanz zum 31.Dezember 2008

Im Jahr 2008 galten die Einschränkungen des Ehegattennachzugs durch den geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise erstmalig über ein ganzes Jahr hinweg. Der Vergleich der ersten drei Quartale des Jahres 2008 mit den ersten drei Quartalen des Jahres 2006 – d.h. vor der Gesetzesänderung – zeigt einen deutlichen Rückgang der Visaerteilungen zum Ehegattennachzug (Drs. 16/8175; Drs. 16/9137; Drs. 16/10052; Drs. 16/10732).