Auswirkungen der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht
Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht (z. B. wie viele Verlustfälle der deutschen Staatsangehörigkeit wurden bislang registriert) vor, und wie bewertet die Bundesregierung dies, insbesondere auch Erfahrungen im bürokratischen Verfahren und etwaige diesbezügliche Rechtsunsicherheiten (bitte ausführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 13. November 2013
Die Bundesregierung hat zuletzt in ihrer Antwort vom 12. Februar 2013 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Auswirkungen der Optionspflicht Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 17/12321). Die dort angegebenen Zahlen bezogen sich auf die von den Ländern und dem Bundesverwaltungsamt zum Stichtag 31. Dezember 2011 übermittelten Daten. Mit Schreiben vom 7. März 2013 an den Innenausschuss hat das Bundesministerium des Innern diese Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2012 aktualisiert (Ausschussdrucksache 17(4)681). Neuere Zahlen liegen insoweit nicht vor.
Zum Stichtag 7. November 2013 waren im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) zu den Feststellungen nach § 29 Absatz 6 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) 176 Optionspflichtige des Geburtsjahrgangs 1990 eingetragen, bei denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 2 oder 3 StAG festgestellt worden ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Meldeverhaltens nicht in allen Fällen eine tagesaktuelle Meldung an EStA erfolgt.
Sofern ein Betroffener ungewollt seine deutsche Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 3 StAG verliert, kann er in der Regel bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schnell und unproblematisch wieder eingebürgert werden.
Gesamtzahlen zum ersten Optionsjahrgang werden erst Anfang 2014 vorliegen.