Auswirkungen des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 am 4. Februar 2002 gezeichnet und am 11. Mai 2005 ratifiziert. Am 1. September 2005 ist es in Kraft getreten. Das Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit sieht unter anderem Bestimmungen zur Einbürgerungserleichterung vor, von denen fraglich ist, ob sie in der deutschen Einbürgerungspraxis hinreichend berücksichtigt werden.