Auswirkungen des § 4 Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes auf die Wahrnehmung des Rechts auf Asyl

Nach genannter Regelung sind Entscheidungen aus Asylverfahren für Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Auslieferungsersuchen unerheblich. Der Schutz vor Abschiebung oder Auslieferung ins Herkunftsland ist aber der Kern des Asylstatus. Die Regelung ist also im Kern widersinnig, wie ein Gutachten im Auftrag von amnesty international zeigen konnte. Dennoch gibt es in letzter Zeit vermehrt Auslieferungsverfahren gegen Asylberechtigte, besonders aus der Türkei.