Auswirkungen des Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs

Aus dem so genannten Soysal-Urteil (Rechtssache C-228/06) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Februar 2009 folgt, dass türkische Staatsangehörige zur Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit visumsfrei nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei beibehalten und keine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen. Die BR vertritt ungeachtet der einhelligen Auffassung juristischer Fachexperten eine gegenteilige Ansicht.