Bedarf an FFP-Atemschutzmasken
Welchen realen Bedarf an FFP-Atemschutzmasken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die ausreichende bundesweite Ausstattung des medizinischen und zahnmedizinischen Personals sicherzustellen sowie den Schutz der Berufsgruppen mit hohem Bürgerkontakt (u. a. Beschäftige bei Polizei, Supermärkten, Nah- und Fernverkehr, Post) vor einer Corona-Infektion zu erhöhen (bitte nach FFP-Kategorien aufschlüsseln), und in welchem Zeitraum wird durch Anschaffungsmaßnahmen der Bundesregierung die Differenz zum aktuellen Bestand ausgeglichen, damit z. B. Dentalmediziner nicht mehr, wie von der Zahnärztekammer Berlin aufgrund fehlender Schutzausrüstung empfohlen, Mund-Nasen-Schutze aus Mullwindeln selbst herstellen und nach Verwendung durch auskochen hygienisch aufbereiten müssen (www.zaek-berlin.de/zahnaerzte/coronavirus.html – „Was mache ich, wenn keine Schutzausrüstung mehr erhältlich ist?“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 31. März 2020
Für die Bundesregierung hat sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in das Verfahren zur Beschaffung von Schutzausrüstung eingebracht. Erste Auslieferungen von Schutzausrüstung an die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Länder sind bereits erfolgt; weitere Lieferungen, insbesondere die der dringend benötigten Schutzmasken folgen in mehreren Tranchen. Der entsprechende Beschaffungsvorgang dauert noch an.Länder, Krankenhäuser und Arztpraxen sollten jedoch auch weiterhin selbst Schutzausrüstungen beschaffen und ihre üblichen Lieferanten bitten, sie zu informieren, sobald die benötigte Schutzausrüstung wieder lieferbar ist.
Das BMG organisiert die Verteilung der bundesweit beschafften Schutzausrüstungen an die Länder und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese verteilen dann an die ambulant versorgenden Ärztinnen und Ärzte; die Länder an alle anderen Bereiche (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc.).
Arztpraxen, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sollen die Schutzausrüstung möglichst ressourcenschonend einsetzen. Das Robert Koch-Institut hat hierzu auf seiner Internetseite die nachfolgenden Empfehlungen veröffentlicht: www.rki .de/ DE /Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Arbeitsschutz_Tab.html.